AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Diese Laufreisebedingungen und Hinweise regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und der Artikel 250 und 252 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) und füllen diese aus. Abweichungen in der jeweiligen Laufreiseausschreibung sowie individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Laufreisebedingungen. |
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1. |
Anmeldung und Bestätigung |
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1.1 |
Grundlage dieses Angebotes sind unsere Laufreiseausschreibung und unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige Laufreise, soweit Ihnen diese bei der Buchung vorliegen. Orts- und Hotelprospekte und Broschüren einer Marathon-Organisation, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch individuelle Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des Laufreisevertrags gemacht wurden. |
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1.2 |
Wir überprüfen sorgfältig unsere Vertragshotels und Marathon-Organisationen sowie andere Lauforganisationen. Die in unserem Online Angebot enthaltenen Angaben wurden nach bestem Wissen gemacht. Sie beinhalten oder beabsichtigen keine Klassifizierungen. Wenn trotzdem Kategorien oder Hotelklassen angegeben sind, beziehen sie sich auf örtliche Maßstäbe. Für Unterschiede, die sich aus unserem Online Angebot und den Vorstellungen des Kunden ergeben, können wir nur haften, wenn einer der weiter unten aufgeführten Haftungsgründe vorliegt. |
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1.3 |
Die Preise verstehen sich pro Person (Läufer/in oder Begleitperson), basieren jedoch auf der Annahme, dass zwei Personen zusammen reisen (Doppelzimmer). Alleinreisende zahlen einen entsprechenden Mehrpreis, der sich als Einzelzimmer- Zuschlag versteht. Die Kosten für Nebenleistungen, z.B. für Reservierungen und Anfragen, gehen zu Lasten des Kunden und werden gesondert berechnet. |
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1.4 |
Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden (Läufer/in und Begleitpersonen), für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. |
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1.5 |
Weicht der Inhalt unserer Laufreisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebotes auf die Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder die Überweisung der Anzahlung erklären. |
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1.6 |
Der Ablauf der elektronischen Buchung wird Ihnen in der entsprechenden Anwendung erläutert. Zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars steht Ihnen eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Anwendung erläutert wird. |
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1.7 |
Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „direkt buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bieten Sie uns den Abschluss des Laufreisevertrages verbindlich an. Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Laufreiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg (Eingangsbestätigung). Die Übermittlung der Laufreiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet für Sie keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages. |
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1.8 |
Der Vertrag ist rechtsverbindlich, sobald Ihnen unsere Laufreisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) zugegangen ist. |
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1.9 |
Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebotenen Laufreiseleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (insbes. Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Laufreiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden, im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht. |
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2. |
Bezahlung / Laufreiseunterlagen |
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2.1 |
Bei Vertragsabschluss zahlen Sie bitte den in der Auftragsbestätigung angegebenen Betrag, der 100% der bestellten Eintrittskarten und Startnummern und der Versicherungsleistungen beträgt, sowie 50% der gesamten Laufreisekosten minus der bestellten Eintrittskarten und Startnummern und der Versicherungsleistungen |
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2.2 |
Den Restbetrag zahlen Sie bei Erhalt der Endrechnung bzw. spätestens zwei (2) Monate vor Laufreisebeginn. Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. innerhalb zwei (2) Monate vor Laufreiseantritt, wird der gesamte Laufreisepreis sofort fällig. Eventuelle Bearbeitungskosten, Stornokosten und Umbuchungskosten sind ebenfalls sofort fällig. |
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2.3 |
Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und zu Ihren Gunsten kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Laufreisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Artikel 4 zu belasten. |
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2.4 |
Die Laufreiseunterlagen werden grundsätzlich etwa 21 Tage vor Laufreisebeginn, bei kurzfristigen Buchungen erforderlichenfalls innerhalb von 24 Stunden erstellt. Der Versand der Laufreiseunterlagen erfolgt per E-Mail. |
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3. |
Leistungsänderungen vor Laufreisebeginn |
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3.1 |
Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Laufreiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Laufreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und unsererseits nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Laufreise nicht beeinträchtigen. |
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3.2 |
Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. |
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3.3 |
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Laufreiseleistung oder der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben, die Inhalt des Laufreisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist, entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzlaufreise zu verlangen, wenn wir eine solche Laufreise angeboten haben. |
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3.4 |
Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagieren oder nicht. Erfolgt uns gegenüber keine oder keine fristgerechte Reaktion, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf weisen wir Sie in der Erklärung gemäß Artikel 3.2 hin. Anderenfalls können Sie entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. |
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3.5 |
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung der geänderten Laufreise bzw. Ersatzlaufreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. |
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4. |
Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten |
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4.1 |
Sie können jederzeit vor Laufreisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber per E-Mail zu erklären. |
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4.2 |
Treten Sie vor Laufreisebeginn zurück oder treten Sie die Laufreise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Laufreisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Laufreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. |
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4.3 |
Die Höhe der Entschädigung haben wir unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Laufreisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Laufreiseleistungen pauschaliert. Die Entschädigungspauschalen entnehmen Sie bitte nachstehendem Artikel 18 dieser Reisebedingungen. |
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4.4 |
Es bleibt Ihnen in jedem Fall der Nachweis gestattet, die uns zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale |
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4.5 |
Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, konkret zu beziffern und zu begründen. |
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4.6 |
Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Laufreisepreises verpflichtet, leisten wir diese unverzüglich, oder so schnell als möglich. |
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5. |
Umbuchungen / Ersatzteilnehmer |
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5.1 |
Eintrittskarten, Startnummern und Versicherungsleistungen können nicht umgetauscht werden. |
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5.2 |
Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen, insbesondere hinsichtlich des Laufreisetermins, des Laufreiseziels, des Ortes des Laufreiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung – sofern möglich – vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 35,00 EURO. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die uns zustehende Entschädigung sei wesentlich niedriger als das geforderte Entgelt. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten, in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. |
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5.3 |
Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB von uns durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Laufreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen des Artikels 5.2 unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns 7 Tage vor Laufreisebeginn zugeht. |
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6. |
Nicht in Anspruch genommene Leistung |
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6.1 |
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt. |
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7. |
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen |
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7.1 |
Wir können vom Laufreisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Laufreise den Laufreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung unserer eigenen Informationspflichten beruht. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Laufreisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gegebenenfalls erstatteten Beträge. |
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8. |
Rücktritt vom Laufreisevertrag aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände |
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8.1 |
Insoweit wird – auszugsweise – auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
„§ 651h Rücktritt vor Reisebeginn (1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. […] (3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. (4) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten: 1.[…] 2. der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert, in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. (5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten. |
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9. |
Mitwirkungspflichten des Reisenden (Läufer/in und Begleiter/in) |
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9.1 |
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Laufreiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben. |
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9.2 |
Wird die Laufreise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, stehen Ihnen weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB zu. Geben Sie bitte in jedem Fall die in den Laufreiseunterlagen genannte Laufreisenummer, das Laufreiseziel und die Laufreisedaten an. |
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9.3 |
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist. |
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9.4 |
Wir weisen darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck uns unverzüglich anzuzeigen.
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10. |
Beschränkung der Haftung |
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10.1 |
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Laufreisepreis beschränkt. |
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10.2 |
Unsere deliktische Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden oder solche der sexuellen Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Laufreisepreis beschränkt. |
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10.3 |
Möglicherweise über die in Ziffern 10.1 und 10.2 hinausgehenden Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von den Beschränkungen unberührt. |
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10.4 |
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Laufreiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Laufreiseausschreibung und der Laufreisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass diese für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Laufreiseleistungen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Wir haften jedoch, wenn und soweit für Ihren Schaden eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich war. |
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11. |
Geltendmachung von Ansprüchen |
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11.1 |
Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2 - 7 BGB haben Sie uns gegenüber geltend zu machen. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen |
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11.2 |
Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin. |
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12. |
Verjährung bei gewillkürten Laufreisen |
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12.1 |
Etwaige Schadensersatzansprüche uns gegenüber verjähren im Falle der Buchung einer gewillkürten Laufreise nach der gesetzlichen Regelverjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB. Etwaige Ersatzansprüche gegen Sie wegen Veränderung oder Verschlechterung von Mietsachen (z.B. Mietwagen) verjähren im Falle der Buchung einer gewillkürten Laufreise nach sechs Monaten. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Laufreise dem Vertrag nach enden sollte. |
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13. |
Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See |
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13.1 |
Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen und Rechte des Reisenden aufgrund dieser Verordnung erhalten Sie per Mailabruf unter info@globalrunning.de Betreff: Unfallhaftung. |
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14. |
Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens |
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14.1 |
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm |
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15. |
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften |
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15.1 |
Wir unterrichten Sie / den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss. |
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15.2 |
Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Laufreisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. |
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15.3 |
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. |
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16. |
Reiseschutz (Reiserücktrittsversicherung u.a.) |
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16.1 |
Bitte beachten Sie, dass die in unserem Online-Angebot auf Globalrunning.de genannten Reisepreise keine Reiserücktrittsversicherung (Stornokosten-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Sie können optional eine Reiseversicherung bei uns abschließen. |
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17. |
Datenschutz |
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17.1 |
Wir erheben bei Ihrer Buchung personenbezogene Daten, die für die Erfüllung und Durchführung des Reisevertrages erforderlich sind. Diese Daten werden von uns elektronisch gespeichert, verarbeitet und – soweit es für den Vertragszweck erforderlich ist – an Dritte, z.B. Leistungsträger wie Hotels und Fluggesellschaften übermittelt. Wenn Sie bei der Buchung Ihrer Laufreise Ihre E-Mail-Adresse angeben, werden wir diese verwenden, um Sie über Ihre Laufreise zu informieren. Wenn Sie die Erlaubnis dazu gegeben haben, können wir Sie per E-Mail kontaktieren und unseren Newsletter senden. Eine Opt-out-Option ist für jede Kommunikation auf dieser Route enthalten.
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18. |
Entschädigungspauschalen (vgl. Artikel 4.2) |
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18.1 |
Die jeweilige Höhe der Entschädigungspauschale ist von der gewählten Laufreiseleistung und dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung bei uns abhängig. Haben Sie mehrere Laufreiseleistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt, so ist die Entschädigung anhand der nachstehend dargestellten Pauschalen jeweils einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren. Bitte beachten Sie etwaige vorrangig anzuwendende Abweichungen in den Ausschreibungen der einzelnen Reiseleistungen. |
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18.2 |
Die Entschädigungspauschalen der einzelnen Reiseleistungen sind wie folgt gestaffelt:
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Wir berechnen immer 100% der sonstigen Kosten, welche die Kosten der Startnummern, Flüge (falls nicht rückerstattungsfähig) und Versicherungen sind.
Gemäß des Artikels 4.5:
Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, konkret zu beziffern und zu begründen. |
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18.3 |
Stornierungen außerhalb der Geschäftszeiten gelten als am nächsten Arbeitstag getätigt. |
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19. |
Ergänzung zu den Allgemeinen Reisebedingungen |
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19.1 |
Gemäß § 651k BGB sichern wir alle Laufreisepreisanzahlungen, die mehr als 10% des Gesamtreisepreises betragen, mit einem Sicherungsschein bzw. einer Bürgschaft ab. Versicherungsleistungen (Reiserücktrittskosten-Versicherung, u.a.) sowie von uns vorverauslagte Startgebühren bleiben hiervon ausgenommen und müssen zu 100% im Voraus gezahlt werden. |
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20. |
Sonstiges |
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20.1 |
Mündliche Absprachen sind meist nachträglich nicht mehr beweisbar. Aus diesem Grund können wir mündliche Absprachen nur dann anerkennen, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt wurden. |
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20.2 |
Wir weisen darauf hin, dass jeder Reiseteilnehmer am Flughafen (Gepäckbänder, Transport) und bei den Transfers (Busse, Taxis etc.) sein Gepäck selbst in Empfang nehmen und in Augenschein haben muss. Jeder Fluggast ist für sein Gepäck allein verantwortlich. |
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20.3 |
Wie bei allen Sportveranstaltungen üblich, haften wir nicht für Unfälle und Schäden jeglicher Art, auch nicht bei den Transfers zu diesen Veranstaltungen. |
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20.4 |
Diese Reisebedingungen gelten für Neubuchungen ab dem 01.07.2018. |
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VeranstalterRho-Delta Travel B.V. / Touch Travel Niederlande |